Baumkontrolle

baumkontrolleGrundlegend gilt für die Verkehrssicherungspflicht an Bäumen, dass derjenige erforderliche Sicherungsmaßnahme zu erbringen hat, der eine Gefahrenquelle hervorruft, oder in dessen Verantwortungsbereich sich eine solche befindet. Das bedeutet, dass ein Baum auf Schäden zu untersuchen ist. Dieses Verfahren wird als „Baumschau“ durchgeführt und ist in Regelintervallen zu wiederholen. Die Ergebnisse dieser Baumschau sind zu dokumentieren und Schäden in angemessener Frist zu beheben.

GRÜNWERK führt Baumkontrollen nach den Richtlinien der Verkehrssicherheit von Bäumen durch und verwaltet und dokumentiert auf Wunsch die Ergebnisse der Baumschau sowie die Festlegung des gestalterischen Ziels einer Baumpflanzung in einem Baumkataster.

Die Durchführung erfolgt von einem FLL-zertifizierten Baumkontrolleur.

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